Gutachten
BeGutachten. Bewerten.
Verkehrswertermittlung.
Als ausgebildeter Ingenieur und Sachverständiger für Immobilienbewertung unterstütze ich Sie gerne bei der Bewertung Ihrer Immobilie.
Durch die Weiterbildung zum Sachverständigen bzw. Diplom Gutachter für Immobilienbewertung an der Europäischen Immobilien Akademie (staatlich anerkannte Fachschule des Immobilienverband Deutschland ivd) bringe ich das notwendige Wissen und alle weiteren Voraussetzungen mit, um Verkehrswertgutachten im Sinne des §194 BauGB zu erstatten.
Unser Leistungsumfang
Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert i.S.d. § 194 BauGB für Wohnimmobilien / Grundstücke (Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser).
Beispielsweise für:
- Verkauf
- Kaufpreisprüfung
- Schenkung
- Erbschaft
- Scheidung
- Behörden/Ämter
Sie benötigen eine Verkehrswertermittlung für Ihre Immobilie?
Melden Sie sich. Gerne. Jederzeit.
Warum ein Verkehrswertgutachten?
Wenn Sie wissen was Ihre Sache wert ist, dann können Sie diese auch vertreten, Verhandlung souverän führen und mit gutem Gewissen verkaufen.
Sicherlich haben Sie schon diese kleinen Rechner oder Eingabemasken auf verschiedenen Websites gesehen:
„Immobilienbewertung kostenlos!“
„Immobilienbewertung sofort und unverbindlich!“
„Was ist Ihre Immobilie wert? Erfahren Sie es jetzt sofort!“
An dieser Stelle ist die Welt – leider – nicht so einfach wie es auf den ersten Blick scheint…
Eine Immobilie ist so individuell wie ihr Eigentümer – zum Glück!
Um diese Individualität mittels vergleichbarer und nachvollziehbarer Verkehrswerte (= Marktwert einer Immobilie) zu beschreiben hat die Bundesregierung die Immobilienwertermittlungsverordnung (kurz: ImmoWertV) erlassen.
In dieser befinden sich drei normierte Wertermittlungsverfahren:
- Vergleichswertverfahren
- Sachwertverfahren
- Ertragswertverfahren
Diese Verfahren haben – neben der Verkehrswertermittlung – die Aufgabe ein einheitliches Vorgehen zu etablieren bzw. einen Standard in der Immobilienwertermittlung zu schaffen.
Je nach Objekt- und Nutzungsart kommt eines oder mehrere dieser Verfahren zum Einsatz.
Mit Hilfe von Normalherstellungskosten (NHK), Erträgen aus Mietzinsen oder Vergleichspreisen aus Kaufpreissammlungen und weiterer Parameter, wie beispielsweise der Restnutzungsdauer (RND), dem Liegenschaftszinssatz (LZ) und diverser Anpassungsfaktoren, wird der Verkehrswert durch den Preis bestimmt welcher zu diesem Zeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am wahrscheinlichsten zu erzielen wäre. (Vgl. BauGB §194)
Grundsätzlich kann man den Verkaufspreis einer Immobilie auf verschiedene Arten ermitteln.
Angefangen von Ihrem Nachbarn, der sicherlich eine klare Meinung zum aktuellen Marktgeschehen und den erzielbaren Verkaufspreisen hat. Eine andere, schon deutlich verlässlichere Art und Weise, ist der Vergleich der Angebotspreise in den großen Immobilienportalen und weiteren Annoncen.
Hier ist eine erste wichtige Unterscheidung für Sie ratsam: Angebotspreise können mitunter stark von dem letztlich erzielten Verkaufspreis abweichen.
Sicherlich kennen Sie die Aussagen von Flohmärkten oder bezüglich Kleinanzeigen:
„Wie weit kommen Sie mir noch entgegen?“
„Was ist Ihr letzter Preis?“
Und hier setzt – nach meiner Auffassung – eine solide Wertermittlung an.
Wenn Sie wissen was Ihre Sache wert ist, dann können Sie diese auch vertreten, Verhandlung souverän führen und mit gutem Gewissen verkaufen.
Daher setze ich von Anfang an auf eine solide Wertermittlung. Individuell passend, strukturiert und nachvollziehbar.
Eine Online-Immobilienbewertung kann Ihnen helfen eine erste, ungefähre Aussage zu einem möglichen Verkaufspreis zu bekommen. Geschieht dies seriös, dann wird Ihnen eine Preisspanne von mehreren zehntausend Euro als Ergebnis geliefert.
Nur… was machen Sie mit der Aussage, dass Ihre Immobilie beispielsweise zwischen 190.000 € und 330.000 € wert ist?
Für 350.000 € inserieren?
Naheliegend die beste Alternative in diesem Beispiel.
Denken Sie aber auch an mein Ausführung aus „Warum ist eine solide Wertermittlung so wichtig?“:
„Was ist Ihr letzter Preis?“… „Die Heizung und das Dach sind ja auch bald fällig.“ …
Setzen Sie einen potentiellen Käufer und einen gut erzielbaren Verkaufspreis nicht aufs Spiel – aufgrund mangelnder Vorbereitung und einer folglich schlechten Verhandlungsbasis.
Eine Ergänzung zur Online-Wertermittlung bzw. computergestützten Wertermittlung:
Es gibt vereinzelt brauchbare Wertermittlungsprogramme die als Nutzer jedoch eine gewisse Grundkenntnis in der Wertermittlung voraussetzen. Relevante Daten müssen richtig erfasst und hinterlegt werden. Zudem sind diese Berechnungstools meist kostenpflichtig und nicht für eine einmalige Nutzung ausgelegt.
Was kostet ein Verkehrswertgutachten?
Die Kosten richten sich nach der Komplexität des Gebäudes sowie der rechtlichen Gegebenheiten auf und um das Grundstück.
Ich orientiere mich hierbei an den Honoraren des Gutachterausschuss der Stadt Stuttgart und vereinbare - nach vorheriger Sichtung erster Unterlagen - auch gerne einen Festpreis mit Ihnen.
Innerhalb der Immobilienvermittlung ist die Immobilienbewertung selbstverständlich kostenlos und Teil meiner umfangreichen Dienstleistung.
Verkehrswert eines Grundstücks ohne besondere Merkmale
Beispiel: Einfamilienhaus mit einem Verkehrswert von 450.000 €
Einordnung des Verkehrswerts: Sind bei der Bewertung keine Besonderheiten festgestellt worden (z.B. Wohnungsrecht, Instandhaltungsstau) entspricht der Verkehrswert dem Wert für die Einordnung (= 450.000 €).
Grundbetrag: Der Grundbetrag für den ermittelten Wert von 450.000 € beträgt 1.940 €. (Wert von 250.000 € bis 500.000 €)
Zuschlag auf Grundbetrag: Für die Ermittlung des Zuschlages wird zunächst der Differenzbetrag zwischen dem ermittelten Wert (450.000 €) und dem unteren Wert der zugrundeliegenden Verkehrswertspanne (250.000 €) gebildet (= 200.000 €). Dieser Differenzbetrag wird mit einem Zuschlag (hier: 0,25%) multipliziert (= 500 €).
Kosten (Gesamt): Die Kosten ergeben sich aus der Summe des Grundbetrages und des Zuschlages zuzüglich der Umsatzsteuer von 19%:
(1.940 € + 500 €) * 1,19 = 2.903,60 €
Die beschriebene Berechnung folgt der Gebührenordnung des Gutachterausschuss der Stadt Stuttgart und kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.stuttgart.de/leben/bauen/grundstueckswerte/gutachterausschuss.php
Sven Hartmann Immobilien
Ehrlich. Loyal. Transparent.