Energieberatung
Gut Beraten. Richtig saniert.
Energieberatung.
Als ausgebildeter Ingenieur und Sachverständiger berate ich Sie gerne im Bereich der energetischen Sanierung.
Durch die Weiterbildung zum Gebäudeenergieberater (HWK), bringe ich das notwendige Wissen und alle weiteren Voraussetzung mit, um Sie umfassend zu beraten und gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen zu suchen.
Als geprüfter Gebäudeenergieberater sind wir in der Energie-Effizienz-Experten Liste (kurz EEE-Liste) eingetragen.
Zudem bauen wir auf ein starkes und verlässliches Immobiliennetzwerk. Dies unterstreichen wir durch eine aktive Mitgliedschaft im Berufsverband für Energieberater - dem GIH Baden-Württemberg e.V. (Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker e.V.)
Unser Leistungsumfang
- Erstellung von Energieausweisen
- Beratung zu energetischen Sanierungsmaßnahmen z.B. an Dach, Fassade, Fenstern oder Heizungsanlage
- Recherche und Beantragung von Fördermitteln bei Bund, Land oder Kommune
- Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
- Raumweise Heizlast nach DIN EN 12831-1
- Baubegleitung im Rahmen der energetischen Sanierungsmaßnahmen (TPB/TPN)
- Technische Projektbeschreibung für Fördermittelprogramme (TPB)
- Technischer Projektnachweis für Fördermittelprogramme (TPN)
Welcher Energieausweis ist notwendig?
Beim Energieausweis wird zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis unterschieden. Weiterhin erfolgt eine Unterscheidung nach der Anzahl an Wohneinheiten im Gebäude sowie dem Gebäudealter bzw. der Erfüllung der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977.
Baujahr bis 01. November 19771): Bedarfsausweis*)
Baujahr ab 01. November 19772) : Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
Neubau: Bedarfsausweis
1) vor in Kraft treten der Wärmeschutzverordnung 1977
2) nach in Kraft treten der Wärmeschutzverordnung 1977
*) oder Verbrauchsausweis, wenn die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt sind.
Baujahr bis 01. November 19771): Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
Baujahr ab 01. November 19772) : Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
Neubau: Bedarfsausweis
1) vor in Kraft treten der Wärmeschutzverordnung 1977
2) nach in Kraft treten der Wärmeschutzverordnung 1977
Was kostet eine Energieberatung?
Die Kosten unterscheiden sich je nach gewünschter Leistung und der Gebäudekomplexität. In vielen Fällen können unterstützende Fördermittel beantragt und in Anspruch genommen werden.
Disclaimer: Für die hier gemachten Angaben wird keine Haftung übernommen. Des Weiteren wird nicht der Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Es gelten immer die aktuellen Förderbedingungen der jeweiligen Fördermittelgeber. Die nachfolgende Auflistung soll Ihnen lediglich einen ersten Eindruck und die Möglichkeiten vermitteln.
Sie benötigen einen Bedarfsausweis (Energieausweis) für ein Einfamilienhaus mit einer einfachen Gebäudegeometrie (einfache Kubatur)? Die Pläne liegen in einer guten Qualität vor und zudem existiert eine Baubeschreibung?
Beste Vorraussetzungen für eine wenig arbeitsintensive Ausarbeitung und somit kostengünstige Erstellung.
Das Beispiel zeigt Ihnen, dass neben der Beschaffenheit des Gebäudes auch die Qualität der Unterlagen eine Rolle spielt.
Pauschale Aussagen sind daher unseriös und individuelle Abstimmungen erforderlich.
Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird (Stand März 2023) anteilig vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert.
Die Förderbedingungen bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus sind hierbei auf 80 Prozent des Beraterhonorars und bis maximal 1.300 Euro Zuschuss gedeckelt. Ab drei Wohneinheiten erhöht sich der maximale Zuschuss auf 1.700 Euro.
Eine Beauftragung erfolgt auch hier immer erst nach einem individuellen Angebot.
Im Bereich der Umsetzung von förderfähigen Maßnahmen ist es ratsam eine Baubegleitung durch einen Energieberater in Anspruch zu nehmen. Neben der gemeinsamen Beantragung von Fördermitteln, finden Vor-Ort-Termine am Sanierungsobjekt statt und die technische Ausführung wird überprüft.
In den meisten Fällen ist zudem die sogenannte technische Projektbeschreibung TPB (im Antragsverfahren) und der technische Projektnachweis TPN (bzgl. der Auszahlung der Fördermittel) eines Energieberaters obligatorisch.
Die Kosten der Baubegleitung sind ebenfalls durch das BAFA förderfähig und werden pro Jahr mit maximal 50 % der förderfähigen Ausgaben bezuschusst.
Die jährlichen förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro pro Kalenderjahr bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Ab drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid.
Hinweis: KfW-Programme (Effizienzhaus) abweichend.
Sven Hartmann Immobilien
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